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Ihr Fachanwalt für das Arbeitsrecht aus Neuss

hier erhalten Sie schnelle und kompetente Hilfe.

Direkt anrufen und beraten lassen!

Rechtsanwalt Mahir Özüdoğru Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafverteidiger in Neuss neben ihm seine Assistenz

So einfach gehts

1

Kontaktaufnahme

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf – entweder telefonisch oder per E-Mail.

Terminvereinbarung

2

Wir finden gemeinsam einen passenden Termin, in dringenden Fällen auch kurzfristig.

Beratungsgespräch

Wir arbeiten schnell und zuverlässig an einer individuellen Lösung für Ihren Fall.

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Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen mit

Kündigung & Abmahnung

Wir erheben rechtzeitig Kündigungsschutzklage gegen Ihren Arbeitgeber und sichern damit die Möglichkeit den Arbeitsplatz zu retten oder es einvernehmlich, gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung, aufzulösen.

Gehaltszahlungen

Wir fordern Ihren Arbeitgeber zur Zahlung des Gehalts auf und erheben nötigenfalls Klage, um Ihre Ansprüche durchzusetzen, bevor sie verfallen oder verjähren.

Arbeitszeugnisse oder Arbeitszeugnis

Wir erstellen ein eigenes Arbeitszeugnis und fordern den Arbeitgeber auf, das fehlerhafte Zeugnis entsprechend zu korrigieren oder ein gänzlich neues zu erteilen. Reicht das nicht, erheben wir umgehend Klage.

ACHTUNG!

Kündigungsschutzklagefrist

Von großer Bedeutung bei der anwaltlichen Vertretung von gekündigten Arbeitnehmern ist die Einhaltung einer gesetzlichen Klagefrist. Die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage beträgt gem. § 4 KSchG lediglich drei Wochen. Verstreicht diese Frist, kann nur noch in wenigen Ausnahmefällen die Unwirksamkeit einer Kündigung gerichtlich festgestellt werden. Im Regelfall gilt die Kündigung als wirksam, obwohl der Arbeitnehmer sie wegen ihrer Unwirksamkeit angreifen wollte. Die Frist beginnt mit dem Tag der Zustellung der Kündigung zu laufen.
Beispielsfall: Die schriftliche Kündigung wird Ihnen am 04.10. übergeben. Spätestens bis zum Ablauf des 25.10. muss die Klage erhoben werden, es sei denn der 25.10. würde auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fallen. In diesem Fall würde die Frist am darauffolgenden Werktag enden.

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Ihr Arbeitsrecht-Experte aus Neuss

FAQ

Allgemeine Fragen zum Arbeitsrecht

Fragen und Anworten

Arbeitsrecht in Neuss

Die erste Kontaktaufnahme zu uns ist jederzeit kostenlos. Schließlich geht es dabei zunächst lediglich um die Erfassung Ihrer Daten und des Sachverhalts, damit wir einordnen können, ob wir der richtige Ansprechpartner für Sie sind.

Kommen wir zu dem Ergebnis, dass wir für Ihr Anliegen zuständig sind, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin, damit die Angelegenheit im Detail besprochen werden kann. Zugleich teilen wir Ihnen bereits bei der Kontaktaufnahme mit, welche Unterlagen zur Besprechung mitgeführt werden sollten.

Zu den häufig benötigten Unterlagen gehören: Der Arbeitsvertrag und die letzten drei Gehaltsabrechnungen. Je nach dem, von welchem Problem Sie betroffen sind kann es sich außerdem um die Kündigung, Ihre Abmahnungen und Ihre Zwischenzeugnisse sowie das Endzeugnis handeln.

Unser Rechtsanwalt ist deutschlandweit zugelassen und tätig und vertritt Sie vor allen Gerichten und in jeder Instanz.

Kontakt

Schön, dass Sie da sind!

Kontakt und Öffnungszeiten

Addresse

Chambers Of Lions
Kanalstr. 29
41460 Neuss
Deutschland

Rufen Sie uns an

+49 (0) 2131 / 38 750 80

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Geschäftszeiten

Montag bis Freitag von
08.30 - 13.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr

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Ihr Routenplaner zu Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht

Sie können die Anwaltskanzlei Chambers Of Lions in Neuss unkompliziert mit Bus/Bahn und Auto erreichen. Der Neusser Hauptbahnhof ist nur wenige Minuten entfernt. Es bestehen jedoch auch ausreichende Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe.